Ausbildungsgesellschaft für Kraftfahrer in Hoyerswerda
Aktuelle Gesetzesänderungen zum Straßenverkehrsrecht
Immer wieder trifft der Gesetzgeber Neuregelungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, nach denen sich der Autofahrer richten muss. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand der Dinge sind, geben wir Ihnen hier einen Überblick über die aktuellen Änderungen im Straßenverkehrsrecht.
Unmittelbar vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat am 07. Juli 2006 das Gesetz, sowie die zugehörige Verordnung zur Einführung der obligatorischen Berufskraftfahrerqualifikation und -Weiterbildung in Deutschland verabschiedet und damit fristgerecht die EU-Berufskraftfahrer-Ausbildungsrichtlinie aus dem Jahr 2003 in deutsches Recht umgesetzt. Zukünftig (09/2008 Bus und 09/2009 Güterverkehr)wird die Ausübung dieser beruflichen Tätigkeiten für neue Kraftfahrer allein auf der Grundlage eines erworbenen Führerscheines nicht mehr ausreichend sein. Gleichzeitig wurde die Mindestalterregelung für den Führerschein D/DE (Bus)herabgesetzt. Auf 18 Jahre im nationalen Linienverkehr bis 50 km Umkreis und auf 20 Jahre im Inlandsverkehr. Voraussetzung: Der Teilnehmer erwirbt die Qualifikation im Rahmen der 3-jährigen Berufsausbildung (Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb). Wenn Sie Fragen dazu haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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