Fahrschule > LKW – Bus – Traktor

Klasse C

Vorbesitz der Klasse B erforderlich

LKW mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg

Personenbeförderung bis max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

Mindestalter:  21 Jahre

(18 Jahre im Rahmen einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in)

Klasse CE

Vorbesitz der Klasse B und Klasse C erforderlich

LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg

Personenbeförderung bis max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

auch mit Anhänger oder Sattelanhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg

Mindestalter:  21 Jahre

(18 Jahre im Rahmen einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in)

Klasse D

Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Kraftfahrzeug zur Beförderung von mehr als 8 Personen

auch mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg

Mindestalter:  24 Jahre

(23 Jahre bei Vorbesitz der beschleunigten Grundqualifikation nach BKrFQG)

Klasse T

kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis notwendig

Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern

Fahrzeuge müssen entsprechend ihrer Bauart verwendet und eingesetzt werden

Mindestalter:  16 Jahre

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