Klasse C
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
LKW mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
Personenbeförderung bis max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Mindestalter: 21 Jahre
(18 Jahre im Rahmen einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in)
Klasse CE
Vorbesitz der Klasse B und Klasse C erforderlich
LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
Personenbeförderung bis max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger oder Sattelanhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
(18 Jahre im Rahmen einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in)
Klasse D
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Kraftfahrzeug zur Beförderung von mehr als 8 Personen
auch mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
Mindestalter: 24 Jahre
(23 Jahre bei Vorbesitz der beschleunigten Grundqualifikation nach BKrFQG)
Klasse T
kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis notwendig
Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern
Fahrzeuge müssen entsprechend ihrer Bauart verwendet und eingesetzt werden
Mindestalter: 16 Jahre
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